BFSG-Gesetz verlangt Änderungen Ihrer Unternehmenswebseite.
Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig alles anzupassen.
Kompetente Beratung
Schnelle
Umsetzung
Gesetzeskonforme Webseite
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlang von Unternehmenswebseiten viele neue Features.
Betroffen sind Unternehmen mit…
mehr als 10 Mitarbeitern oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro.
Bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 müssen Unternehmenswebseiten u.a. tastaturzugänglich sein, einfache und verständliche Texte sowie präzise Beschreibungen der Bildinhalte vorweisen.
Dafür gibt es technische und textliche Lösungen, die wir mit unserem Partner LayerFour entwickelt haben.
Gerne beraten wir Sie, um rechtzeitig vorzusorgen und so kostspielige Abmahnungen und Bußgelder abzuwenden.
Jetzt die wichtigsten Anforderungen des BFSG und ihre Lösungen herunterladen: